19.10.2020 - Es gelten neu zusätzliche Regelungen zu den bisherigen Schutz- und Hygienemassnahmen. Die für Eltern von Schüler/innen und andere schulexterne Personen wichtigen Punkte sind:
Schutz- und Hygienemassnahmen:
- Maskenpflicht in Innenräumen: Eltern und andere schulexterne Erwachsene müssen in den Schulhäusern und Kindergärten eine Maske tragen.
- Maskenempfehlung im Freien: Für schulische Elternveranstaltungen im Freien wird den Eltern das Tragen einer Maske empfohlen.
Essenszubereitung und Essensteilung:
- (kein) "Geburtstagsznüni": Es dürfen derzeit durch Eltern keine Lebensmittel in den Klassen verteilt werden. Dies gilt sowohl für privat hergestellte als auch für gekaufte Speisen und Getränke, auch für einzeln verpackte.
- Kochen/Backen im Schulunterricht: Kontrolliertes Zubereiten und Herausgeben von Speisen und Getränken im Unterricht ist unter Einhaltung der Schutzmassnahmen möglich (Maske, Handschuhe, Ausgabe/Schöpfen durch Lehrperson).
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.