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Ab dem 19. Oktober gilt für den Vereinssport in den Romanshorner Turnhallen eine teilweise Maskenpflicht: Im Eingangsbereich, in den Korridoren und Garderoben sind Masken zu tragen. Die Regelungen des bisherigen Schutzkonzepts für die Turnhallen gelten weiterhin.

Weiterhin gilt: Jeder Verein muss ein Schutzkonzept einreichen und eine Person bezeichnen, welche für dessen Umsetzung zuständig ist. Die Vereins-Schutzkonzepte gelten zusätzlich zum Schutzkonzept der Schulen als Hallenbesitzer (siehe unten).

Für die beiden Turnhallen der Primarschule erfolgt die Prüfung der eingereichten Schutzkonzepte der Vereine durch Schulsekretär Simon Alig. Ohne seine Zustimmung darf kein Verein den Trainingsbetrieb in den Turnhallen wieder aufnehmen.

Kontakt: Simon Alig, Schulsekretär
Tel. 071 511 63 11 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Schutzkonzept Sportanlagen ab 19. Oktober 20.pdf)Schutzkonzept Turnhallen Romanshorn[gültig ab 19.10.2020]284 KB
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