Fotos von Kindern
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Die Primarschulbehörde hat ein nächtliches Aufenthaltsverbot für alle Kindergarten- und Schulareale erlassen. Basierend auf dieser Verfügung kann die Polizei ungebetene Gäste kontrollieren, registrieren und wegweisen.

Nicht nur tagsüber läuft einiges auf den Romanshorner Kindergarten- und Schularealen - auch nachts treffen sich da regelmässig junge Leute. Einige von ihnen verhalten sich dabei leider unangemessen - was sich durch Lärm, Littering und immer wieder auch Sachbeschädigungen bemerkbar macht.

Die Primarschulbehörde hat aus diesem Grund ein nächtliches Aufenthaltsverbot für alle Kindergarten- und Schulareale erlassen und gleichzeitig festgelegt, dass die Areale videoüberwacht werden können. Das Arealverbot gilt:

  • im Sommerhalbjahr von 22 Uhr bis 6 Uhr
  • im Winterhalbjahr von 20 Uhr bis 6 Uhr

Nachbarn oder Passanten, die einen Verstoss gegen das nächtliche Aufenthaltsverbot beobachten, sind gebeten, dies direkt der Polizei zu melden. Auf der Basis der Verfügung der Schulbehörde kann die Polizei ungebetene Gäste kontrollieren, registrieren und wegweisen.

Alle Areale der Primarschule Romanshorn sind mit Tafeln ausgerüstet, die über die neuen Regelungen informieren:

Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Tafel Arealverbot.pdf)Nächtliches Arealverbot[Info-Tafel]95 KB
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