Seit dem Schuljahr 2016/17 können Schülerinnen und Schüler im Kanton Thurgau jährlich zwei JOKERTAGE beziehen. Die Primarschulbehörde Romanshorn hat präzisierende bzw. ergänzende Regelungen erlassen.
Als "Jokertage" werden Absenzen vom Unterricht bezeichnet, welche nicht begründet werden müssen. Allerdings sind sie der Lehrperson vorgängig anzumelden - mit dem angehängten Formular "Gesuch Jokertag".
Zu beachten:
- Auch eine halbtägige Abwesenheit vom Unterricht wird als ganzer Jokertag gezählt (gesetzliche Regelung).
- An festgelegten Sperrtagen kann kein Jokertag bezogen werden:
- an den beiden ersten Schultagen jedes Schuljahres
- während Schulreisen, Exkursionen, Lagern
(Aufzählung nicht abschliessend) - Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
Das angehängte Formular enthält weitere Regelungen. Basis bildet das ebenfalls angehängte Reglement über das Absenzenwesen.
Aufgrund der Einführung von Jokertagen ergibt sich keine Änderung der Regelungen für Urlaubsgesuche (Dispensation vom Unterricht wegen gesetzlich vorgesehener Gründe).
=> Klicken Sie hier für Informationen zu Urlaubsgesuchen